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Medikamente entsorgen: nicht in Kehricht und WC

Angebrochene Hustensäfte, abgelaufene Tabletten, Reste einer früheren Behandlung: Irgendwann stellt sich die Frage, wohin damit. In der Schweiz gibt es darauf eine klare Antwort – und sie lautet weder Kehricht noch Toilette.

Fast jeder Haushalt sammelt sie an: das Fläschchen Hustensaft vom letzten Winter, die halbe Packung Schmerztabletten, Reste einer früheren Behandlung. Läuft das Verfalldatum ab oder wird ein Mittel nicht mehr gebraucht, ist die Versuchung gross, es einfach in den Abfallsack zu werfen oder flüssige Präparate im WC hinunterzuspülen. In der Schweiz ist beides der falsche Weg. Dieser Ratgeber erklärt allgemein verständlich die klare Schweizer Regel, warum sie sich von manchen Ratschlägen aus dem Ausland unterscheidet und wie Sie alte Arzneimittel umweltgerecht und sicher loswerden. Er ersetzt keine persönliche Beratung – im Zweifel fragen Sie in Ihrer Apotheke.

Die klare Schweizer Regel: zurück in die Apotheke

Der einfachste und richtige Weg ist zugleich der bequemste: Bringen Sie alte oder abgelaufene Medikamente zurück in eine Apotheke oder Drogerie. Diese leiten die gesammelten Arzneimittel der fachgerechten Entsorgung und Verbrennung zu. Das gilt für Tabletten und Kapseln ebenso wie für Salben, Tropfen und flüssige Mittel.

In der Schweiz besteht dafür seit 2001 eine gesetzliche Rücknahmepflicht für Sonderabfälle. Praktisch heisst das: Apotheken und Drogerien nehmen haushaltsübliche Mengen an Altmedikamenten von Privatpersonen entgegen – und zwar unabhängig davon, wo Sie das Präparat gekauft haben. Sie müssen ein Mittel also nicht dorthin zurücktragen, wo Sie es bezogen haben; auch online oder in einem anderen Geschäft Gekauftes darf zurück. Diese Rücknahme ist in den meisten Fällen kostenlos. Einige Kantone übernehmen die Entsorgungskosten vollständig, in anderen kann für die Rückgabe eine kleine Gebühr anfallen.

Auf einen Blick: die vier Schweizer Grundregeln

  • Zurück zur Abgabestelle: Apotheke oder Drogerie nimmt Altmedikamente zurück – auch anderswo Gekauftes.
  • Nicht in den Kehricht: Medikamente gelten in der Schweiz als Sonderabfall.
  • Nicht ins WC oder Lavabo: Wirkstoffe belasten Abwasser, Gewässer und Trinkwasser.
  • Grosse Mengen: an die Sonderabfall-Sammelstelle Ihrer Gemeinde oder Ihres Kantons.

Warum nicht in den Kehricht?

Im Internet finden sich viele Entsorgungstipps – und ein Teil davon stammt aus dem Ausland. In Deutschland etwa gilt der Restmüll vielerorts als zulässiger Weg, weil der Hausabfall dort vollständig verbrannt wird. Für die Schweiz lässt sich das nicht einfach übernehmen. Hier gelten Medikamente als Sonderabfall und werden gezielt der Verbrennung in dafür vorgesehenen Anlagen zugeführt. Die saubere Trennung über die Rückgabestelle ist deshalb die verlässliche Lösung.

Dazu kommt ein ganz praktischer Sicherheitsgrund: Medikamente im offenen Abfallsack sind für Kinder und Haustiere erreichbar und bergen ein Vergiftungsrisiko. Auch benutzte Spritzen oder Nadeln haben im normalen Kehricht nichts verloren. Die folgende Übersicht zeigt, welche Wege für Privathaushalte in der Schweiz richtig sind und welche nicht.

EntsorgungswegFür Privathaushalte in der Schweiz
Rückgabe in Apotheke oder DrogerieRichtig – der empfohlene Standardweg
Sonderabfall-Sammelstelle der GemeindeRichtig – vor allem für grössere Mengen
Hauskehricht / AbfallsackFalsch – Medikamente sind Sonderabfall
Toilette (WC) oder LavaboFalsch – belastet Abwasser und Gewässer
Weitergabe an andere PersonenFalsch – gehört zur individuellen Behandlung

Warum nicht ins WC oder Lavabo?

Flüssige Mittel im Ausguss oder in der Toilette zu entsorgen, wirkt harmlos – ist es aber nicht. Kläranlagen können Arzneimittel nur teilweise aus dem Wasser entfernen. Ein Teil der Wirkstoffe passiert die Reinigung und gelangt mit dem gereinigten Abwasser in Flüsse und Seen. Fachleute weisen Arzneimittelrückstände heute in fast allen Schweizer Seen und Flüssen nach, an einem Teil der Grundwasser-Messstellen und gelegentlich sogar im Trinkwasser. Einzelne Fläschchen fallen dabei kaum ins Gewicht – doch die Summe aller falsch entsorgten Mittel im ganzen Land tut es.

Ein besonderer Punkt betrifft Antibiotika. Gelangen Antibiotika-Reste ins Abwasser, tragen sie zu einem Umfeld bei, in dem sich widerstandsfähige Bakterien halten und austauschen können. Kläranlagen gelten Fachleuten als Sammelpunkt, an dem antibiotikaresistente Keime aus dem Abwasser von Mensch und Tier zusammenkommen. Antibiotikaresistenzen zählen zu den grossen Herausforderungen der öffentlichen Gesundheit – und die korrekte Entsorgung von Resten ist ein kleiner, aber sinnvoller Beitrag, den jede und jeder leisten kann.

seit 2001gesetzliche Rücknahmepflicht: Apotheken und Drogerien nehmen Altmedikamente zurück
fast alleSchweizer Seen und Flüsse weisen Spuren von Arzneimittelrückständen auf
144 / 145Notruf und Tox Info Suisse bei Verdacht auf Vergiftung durch Medikamente

Grössenordnungen aus Angaben von Bundesamt für Umwelt (BAFU) und Eawag (siehe Quellen).

Dass der Bund das Thema ernst nimmt, zeigt die Gewässerschutzverordnung: 2020 wurden darin erstmals Grenzwerte für einzelne Arzneistoffe im Gewässer festgelegt. Zahlreiche Kläranlagen werden zudem mit zusätzlichen Reinigungsstufen nachgerüstet, um Spurenstoffe besser zurückzuhalten. Das entlastet die Gewässer – ersetzt aber nicht die richtige Entsorgung an der Quelle, also bei Ihnen zu Hause.

So geben Sie Medikamente richtig zurück

Die Rückgabe ist unkompliziert. Sie müssen Ihre Medikamente nicht nach Wirkstoffen sortieren – das übernimmt die fachgerechte Entsorgung. Tabletten dürfen im Blister bleiben, flüssige Mittel in der Flasche. Sinnvoll ist es, persönliche Angaben auf Etiketten unkenntlich zu machen oder die Etikette zu entfernen, bevor Sie ein Präparat abgeben. Leere Kartonschachteln und Papierbeilagen gehören ins Altpapier, das eigentliche Arzneimittel an die Abgabestelle.

Lösen Sie eine ganze Hausapotheke auf oder haben Sie aus anderen Gründen grössere Mengen zu entsorgen, ist die kantonale oder kommunale Sonderabfall-Sammelstelle die passende Anlaufstelle. Wo sich diese befindet, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde oder in Ihrer Apotheke. Ein häufiger Anlass, in der Hausapotheke aufzuräumen, ist übrigens ein abgelaufenes Verfalldatum – wie Sie Arzneimittel bis dahin sicher und kühl aufbewahren, lesen Sie in unserem Beitrag Medikamente richtig lagern.

Sicherheit geht vor. Benutzte Spritzen und Nadeln gehören nie in den normalen Abfall, sondern in einen durchstichsicheren Behälter und an die dafür vorgesehene Sammelstelle. Bewahren Sie zu entsorgende Medikamente bis zur Rückgabe ausserhalb der Reichweite von Kindern auf.

Hat ein Kind versehentlich Tabletten erwischt oder besteht der Verdacht auf eine Vergiftung, erreichen Sie Tox Info Suisse rund um die Uhr unter 145. Bei akuten Notfällen mit Atemnot oder Bewusstseinsstörung wählen Sie sofort den Notruf 144. Im Zweifel gilt: lieber einmal zu viel nachfragen als zu wenig.

Nicht jedes Aufräumen der Hausapotheke endet mit einer Entsorgung. Manchmal geht es auch darum, eine Tablette in der passenden Menge einzunehmen – und dabei gilt: nicht jede lässt sich gefahrlos teilen oder zerkleinern. Welche Tabletten Sie niemals mörsern dürfen, erklärt der Beitrag Tabletten teilen: welche Sie niemals mörsern dürfen. Einen breiteren Überblick zum sicheren Umgang mit Arzneimitteln bietet zudem unser Apotheken-Ratgeber; welches Mittel für Sie das richtige ist und wie Sie es anwenden, klären Sie am besten in Ihrer Apotheke oder in der Arztpraxis.

Häufige Fragen

Darf ich alte Medikamente in den Kehricht werfen?

In der Schweiz ist das nicht der richtige Weg. Medikamente gelten als Sonderabfall und gehören nicht in den Hauskehricht. Geben Sie abgelaufene oder nicht mehr benötigte Arzneimittel in Ihrer Apotheke oder Drogerie ab; grössere Mengen nimmt die Sonderabfall-Sammelstelle Ihrer Gemeinde entgegen. Im Ausland kursierende Ratschläge, wonach Medikamente in den Restmüll dürfen, gelten für die Schweiz nicht.

Darf ich flüssige Medikamente ins WC oder ins Lavabo leeren?

Nein. Wirkstoffe, die über Toilette oder Ausguss ins Abwasser gelangen, lassen sich in den Kläranlagen nur teilweise entfernen und werden in fast allen Seen und Flüssen sowie an einem Teil der Grundwasser-Messstellen nachgewiesen. Auch flüssige Mittel wie Hustensaft oder Tropfen geben Sie deshalb an der Abgabestelle zurück.

Nimmt die Apotheke auch Medikamente zurück, die ich woanders gekauft habe?

Ja. In der Schweiz besteht seit 2001 eine Rücknahmepflicht für Sonderabfälle. Apotheken und Drogerien nehmen haushaltsübliche Mengen an Altmedikamenten von Privatpersonen zurück – unabhängig davon, wo Sie das Präparat gekauft haben, auch online oder in einem anderen Geschäft.

Muss ich für die Rückgabe von Medikamenten bezahlen?

Haushaltsübliche Mengen werden meist kostenlos zurückgenommen. Einige Kantone übernehmen die Entsorgungskosten vollständig, in anderen kann für die Rückgabe eine kleine Gebühr anfallen. Fragen Sie im Zweifel in Ihrer Apotheke oder Drogerie nach.

Wohin mit grossen Mengen an Medikamenten?

Für grössere Mengen, etwa beim Auflösen einer Hausapotheke, ist die kantonale oder kommunale Sonderabfall-Sammelstelle die richtige Anlaufstelle. Wo sich diese befindet, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde oder in Ihrer Apotheke.

Warum ist die richtige Entsorgung von Antibiotika besonders wichtig?

Antibiotika-Rückstände, die ins Abwasser gelangen, können dazu beitragen, dass sich in Kläranlagen und Gewässern widerstandsfähige Bakterien halten. Fachleute betrachten Kläranlagen als Sammelpunkt für antibiotikaresistente Keime. Wer Antibiotika-Reste korrekt zurückgibt statt ins WC zu schütten, hilft mit, diesen Druck zu verringern.

Quellen

  1. Bundesamt für Umwelt (BAFU): Arzneimittel im Grundwasser sowie Hinweise zur umweltgerechten Entsorgung von Medikamenten.
  2. Eawag – Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz: Antibiotikaresistenzen im Abwasser überwachen (Fact Sheet).
  3. Swissmedic – Schweizerisches Heilmittelinstitut: Informationen zur sicheren Anwendung und Aufbewahrung von Arzneimitteln.
  4. pharmaSuisse – Schweizerischer Apothekerverband: Rücknahme und fachgerechte Entsorgung von Medikamenten in der Apotheke.
  5. Interpharma: Fachgerechte Entsorgung von Medikamenten in der Schweiz.
  6. Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) und Umweltschutzgesetz: Medikamente als Sonderabfall und Rücknahmepflicht seit 2001.